Die Flottenversicherung – so individuell wie Ihr Unternehmen.

Ihr Fuhrpark ist täglich für Ihr Unternehmen im Einsatz und ist vielleicht sogar ein Baustein Ihrer wirtschaftlichen Existenz. Gleichzeitig stellt die Flottenversicherung einen stetigen Kostenblock Ihrer Jährlichen Ausgaben dar. Auch die – oftmals intensive – Verwaltung der KFZ-Versicherung verursacht weitere Kosten und bindet zum Beispiel Personalkapazitäten.

Wir bieten Ihnen schlanke Produkte mit einem weitreichenden Leistungsumfang. Sie profitieren von unserem Knowhow und besonderen Vertragskonditionen

Sie Fragen sich welches der unten genannten Konzepte für Sie die beste Wahl ist?

Kommen Sie auf uns zu – die Entscheidung hängt hier von vielen Faktoren ab – wir finden die beste Lösung.

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Welche Flottenmodelle gibt es ?

Das SFR-Modell
  • Geeignet für Flotten ab 3 Fahrzeugen
  • Analog dem Einzelvertrag wird der Beitrag eines jeden Fahrzeugs auf dem individuellen Schadenfreiheitsrabatt (SFR) und dem Standardtarif (bei Pkw z. B. Typ- und Regionalklassen) berechnet. Der Gesamtbeitrag der Flotte wird dann auf Basis dieser einzelnen Berechnungen zusammengeführt. Manche Gesellschaften benötigen bei diesem Flottenmodell noch keine Angaben zum Vorverlauf.
  • Viele Anbieter bieten spezielle SFR-Konditionen – z.B für jedes Fahrzeug Einstufung in SF 19 ( unabhänig der Vorversicherung )
Das Verlaufsklassenmodell
  • Geeignet für Flotten ab 5 Fahrzeugen
  • Beim Verlaufsklassenmodell und dem „Flotten-SFR“ werden alle Fahrzeuge in eine einheitliche Verlaufsklasse oder SF-Klasse gestuft. Bei gutem Schadenverlauf erfolgt eine Einstufung in eine günstigere Verlaufsklasse (Besserstufung) – bei einem schlechten Verlauf wird die Flotte hingegen in eine schlechtere Klasse zurückgestuft (Schlechterstufung). Die Umstufung betrifft immer den gesamten Fuhrpark.
Das Stückbeitrags- / Gewinnbeteiligungsmodell
  • Geeignet für Großflotten und Flotten ab 15 Fahrzeugen
  • Bei diesem Modell wird der Fuhrpark je nach Kunde in individuelle Beitragstableaus unterteilt (z. B. nach WKZ oder kw). In der Regel gilt darüber hinaus ein Beitragsregularium, das in Abhängigkeit zur Schadenquote greift.
    • Gewinnbeteiligung: der Kunde wird bei einer guten Schadenquote am Gewinn des Versicherers beteiligt und erhält einen Rückbeitrag.
    • Beitragsanpassungsklausel: bei schlechten Schadenquoten erhöht sich der Beitrag für das Folgejahr nach fest vereinbarten Staffeln.
    • Bonus / Malus mit Wirkung auf das Folgejahr: bei guter Schadenquote verringert sich der Beitrag im Folgejahr, bei schlechter Schadenquote erhöht sich der Beitrag (analog der Beitragsanpassungsklausel).
    • Bonus/Malus mit rückwirkender Abrechnung: statt einer Beitragsanpassung erhält der Kunde bei einem guten Verlauf einen Rückbeitrag (Bonus) oder bei schlechtem Verlauf eine Nacherhebung (Malus). Die Höhe des Bonus/Malus ist je nach vereinbarter Staffel i. d. R. auf 10 % oder 20 % des Vorjahresbeitrags limitiert.
Sonstige Modelle
  • Festbeitragsmodelle
  • Selbstbehaltmodelle
  • Stopp-Loss-Modelle
  • Eigentragungsmodelle

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